Geltungsbereich
Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Veranstaltungen des Österreichischen Kuratoriums für Therapeutisches Reiten (in weiterer Folge OKTR®), wie etwa berufsbegleitende Lehrgänge in den vier Sparten des Therapeutischen Reitens (Hippotherapie, Ergotherapie mit Pferd, Heilpädagogische und therapeutische Förderung mit dem Pferd sowie Integratives Reiten) oder für die Ausbildung „Fachassistent*in pferdegestützte Interventionen“ sowie diverse Fortbildungsveranstaltungen.
Ziel
Das OKTR® als Anbieter von berufsbegleitenden Weiterbildungen im Bereich pferdegestützte Interventionen vermittelt pferdefachliches Grundlagenwissen für die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten des Pferdes, Methodik und Didaktik sowie sicherheitsrelevantes Wissen in Theorie und Praxis. Dabei werden u.a. Elemente aus den Bereichen Medizin, Pädagogik, Psychologie, Psychotherapie, Physiotherapie und Hippologie entsprechend der Sparte einbezogen.
Der Abschluss einer Fachausbildung (Hippotherapie, Ergotherapie mit Pferd, Heilpädagogische und therapeutische Förderung mit dem Pferd sowie Lehrwart*in für Integratives Reiten) soll dazu befähigen, aufbauend auf dem jeweiligen Quellberuf – Pädagogik, Therapie, Medizin, Heilkunde, Soziales oder Ähnliches – die Methoden fachgerecht und eigenverantwortlich im beruflichen Alltag anzuwenden.
Teilnahmebedingungen
Das Weiterbildungsangebot richtet sich vorwiegend an Personen aus pädagogisch/therapeutischen, heilkundigen, sozialen oder beratenden Grundberufen. Die entsprechenden Zugangsvoraussetzungen sind der jeweiligen Ausschreibung zu entnehmen. Ist die Teilnahme einer Veranstaltung an bestimmte Zulassungsbedingungen gebunden, werden diese gesondert angeführt und sind vom Teilnehmenden zu erfüllen. Das Recht zum Besuch einer Veranstaltung kann nicht auf Dritte übertragen werden. Vorhandene Erfahrung im Umgang mit Pferden und reiterliche Erfahrungen werden im Basiskurs „Fachassistent*in pferdegestützte Interventionen“ vorausgesetzt und speziell für die Arbeit im Bereich pferdegestützte Interventionen weitergeschult.
Anmeldung / Teilnahme
Die jeweiligen Fachausbildungen finden lt. Ausschreibung auf www.oktr.at statt, die Möglichkeit der Teilnahme erfolgt ausschließlich bei vollständiger Erfüllung der Zugangskriterien. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung zum Lehrgang besteht nicht. Der Lehrgangsvertrag kommt mit der schriftlichen Bestätigung zur Anmeldung zur Veranstaltung zu Stande.
Durchführung, Änderungen im Programm, Verschiebungen/Absagen
Das OKTR® vermittelt die Lehrinhalte je nach Themengebiet via Onlineschulung, Vortrag oder Praxiseinheiten. Die Lehrgänge sind in Module aufgeteilt und finden – je nach Fachausbildung – an Einzeltagen oder in Form von Blockveranstaltungen statt.
Die Veranstaltungen gliedern sich in theoretische und praktische Einheiten und finden an unterschiedlichen Standorten in Österreich statt.
Aufgrund von langfristigen Planungen und unvorhersehbaren Zwischenfällen sind organisatorisch bedingte Programmänderungen bzw. Absagen möglich. Das OKTR® muss sich daher Änderungen von Veranstaltungsterminen, Beginnzeiten, Veranstaltungsorten, Vortragenden, Abweichungen vom Lehrgangs-/Kursplan sowie eventuelle Kursabsagen vorbehalten, womit die/der Teilnehmer*in ausdrücklich einverstanden ist. Die Teilnehmer*innen werden davon in geeigneter Weise verständigt.
Das OKTR® behält sich kurzfristige Änderungen der Vortragenden ausdrücklich vor.
Abweichungen vom Lehrgangs-/Kursplan berechtigen die Teilnehmer*innen weder zur Stornierung noch zur Minderung des Entgelts bzw. zu Schadenersatzansprüchen.
Ein Lehrgang findet ausschließlich bei ausreichender Teilnehmer*innenanzahl statt (nähere Informationen in der jeweiligen Lehrgangsausschreibung). Das OKTR® behält sich vor, bei zu geringer Anzahl an Anmeldungen oder aus Gründen höherer Gewalt den Beginn der Weiterbildung zeitlich zu verschieben oder (auch kurzfristig) abzusagen. Bei gänzlicher oder teilweiser Absage von Seminarveranstaltungen, insbesondere aufgrund Verhinderung von Vortragenden, wird allenfalls bereits entrichteter Teilnahmegebühr im Umfang des Ausfalles rückerstattet. Darüberhinausgehende Aufwendungen oder sonstige Ansprüche der Teilnehmer*innen, wie etwa frustrierte Reise- und Nächtigungskosten, werden ausgeschlossen, im Falle von Teilnehmenden, die Konsument*innen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) sind, nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Fehlverhalten seitens des OKTR® ersetzt.
Jeder Lehrgang endet bei entsprechender Erfüllung der zeitlichen und inhaltlichen Anforderungen sowie bestandener Abschlussprüfung mit einem Zertifikat.
Pflichten der Teilnehmer*innen
Die Anmeldung zu einem Lehrgang bzw. einer Fortbildung verpflichtet zur vollständigen Teilnahme an allen Ausbildungsmodulen. Wird der Lehrgang bzw. die Fortbildung nach Beginn der Veranstaltung abgebrochen, gibt es keinerlei Recht auf Refundierung und die Teilnahmegebühr wird nicht rückerstattet.
Fehlzeiten
Bei allen Lehrgangsmodulen (online und Präsenz) werden Anwesenheitslisten geführt. Nicht absolvierte Unterrichtseinheiten können gegebenenfalls, sofern das OKTR® ein entsprechendes Angebot hat, bis zu 12 Monate nach Kursbeginn, ohne weitere Kosten nachgeholt werden, sofern die Nachholung der Fehlzeiten durch die/den Teilnehmer*in den Ablauf des nachfolgenden Lehrgangs nicht beeinträchtigt und die Abwesenheit beim Lehrgangsmodul (oder Teilen davon) fristgerecht (5 Werktage vor Beginn) entschuldigt wurde. Die Entscheidung hierüber obliegt der jeweiligen Lehrgangsleitung. Die Nichtteilnahme an Unterrichteinheiten bzw. Modulen ist rechtzeitig (5 Werktage vor Beginn) mit entsprechend ausreichender Begründung bekanntzugeben.
Ausschlussrecht
Das OKTR® hat das Recht, Teilnehmer*innen bei Störung des Lehrgangsablaufs gänzlich auszuschließen. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Lehrgangsgebühr. Etwaige noch nicht bezahlte Raten werden sofort fällig.
Zahlungsbedingungen
Die Lehrgangsgebühr ist unmittelbar nach der Anmeldung zu einem Lehrgang bzw. einer Fortbildung zu entrichten. Ratenvereinbarungen sind vor Veranstaltungsbeginn gesondert zu vereinbaren. Im Falle einer Ratenvereinbarung sind die jeweiligen Teilbeträge (für einzelne Module) jeweils zwei Wochen vor Start des Moduls fällig. Im Falle eines schuldhaften Verzuges mit auch nur einer Rate von mehr als sieben (7) Tagen tritt Terminverlust ein und ist der gesamte aushaftende Betrag der Lehrgangsgebühr (abzüglich allfälliger geleisteter Teilzahlungen) zzgl 4 % Zinsen seit dem Tag des Vertragsschlusses zur Zahlung fällig.
Bei vorzeitigem Austritt bzw. verspäteten Eintritt sind keine Ermäßigungen vorgesehen.
Die Teilnahmegebühr ist auf folgendes Konto zu überweisen:
Konto-Inhaber: Österreichisches Kuratorium für Therapeutisches Reiten
IBAN: AT94 2011 1295 1679 6802
BIC: GIBAATWWXXX
Die Teilnahmegebühren (EUR) verstehen sich pro Teilnehmer*in und pro Veranstaltung.
Umsatzsteuer wird nicht gesondert ausgewiesen.
Für die Einhaltung der genannten Frist(en) ist der Zahlungseingang auf dem vorgenannten Konto maßgebend.
Widerrufsrecht / Rücktrittsrecht
Teilnehmer*innen können ihre Zusage zum Lehrgang innerhalb 14 Tagen nach Anmeldung (Datum des Poststempels oder E-Mail) ohne Angaben von Gründen schriftlich (zB Brief oder E-Mail) widerrufen. Die Abgabe der Widerrufserklärung kann unter Verwendung des beigestellten Widerrufsformulars erfolgen, ist aber an keine Form gebunden.
Die Frist beginnt mit der Bestätigung der Anmeldung zum Lehrgang durch das OKTR® (per Brief oder E-Mail). Samstage zählen nicht als Werktage.
Der Widerruf ist zu richten an:
Österreichisches Kuratorium für Therapeutisches Reiten
zH Angelika Kayder
Hyegasse 3/Top 1, 1030 Wien
E-Mail: office@oktr.at
Stornobedingungen
LEHRGANG (Hippotherapie, Ergotherapie mit Pferd, HTFP oder Lehrwart für Integratives Reiten und Fachassistent*in pferdegestützte Interventionen)
Eine Stornierung der Anmeldung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Bis 6 Wochen vor Beginn des Lehrganges wird eine Stornogebühr in Höhe von 15 % der Teilnahmegebühr, maximal aber € 200,-, verrechnet. Bei Stornierung der Anmeldung bis 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 50 % der Teilnahmegebühr. Danach, bei Nichterscheinen oder bei Abbruch der Teilnahme, ist die gesamte Teilnahmegebühr zu entrichten (diese wird sofort fällig, unabhängig davon, ob eine Ratenzahlung vereinbart wurde). Die Stornogebühren entfallen, sofern eine geeignete Ersatzperson (insbesondere in Hinblick auf die erforderliche vollständige Erfüllung der Zugangskriterien) genannt wird sowie bei Stornierungen aufgrund von Terminänderungen seitens des OKTR®.
FORTBILDUNG
Eine Stornierung der Anmeldung hat in jedem Fall schriftlich zu erfolgen. Bis 7 Tage vor Beginn der Fortbildung ist eine kostenlose Stornierung möglich, danach wird eine Stornogebühr in Höhe von 25 % der Teilnahmegebühr verrechnet. Bei Stornierung der Anmeldung bis 48 Stunden vor Veranstaltungsbeginn beträgt die Stornogebühr 50 % der Teilnahmegebühr. Danach, bei Nichterscheinen oder bei Abbruch der Teilnahme, ist die Teilnahmegebühr zu entrichten (diese wird sofort fällig, unabhängig davon, ob eine Ratenzahlung vereinbart wurde). Die Stornogebühren entfallen, sofern eine (geeignete) Ersatzperson genannt wird sowie bei Stornierungen aufgrund von Terminänderungen seitens des OKTR®.
Abbruch/Ausfall aufgrund Krankheit
Wird der Lehrgang in Folge von Krankheit, die durch eine ärztliche Bestätigung belegt werden muss, abgebrochen, können im Einzelfall individuelle Vereinbarungen (zB Gutschrift oder (Teil-)Rückerstattung der Lehrgangsgebühr) mit dem/der Teilnehmer*in (ausschließlich in Schriftform) getroffen werden (ein diesbezüglicher Rechtsanspruch der Teilnehmerin/des Teilnehmers besteht jedoch ausdrücklich nicht).
Ausgenommen von einer Stornogebühr sind krankheitsbedingte Absagen vor Veranstaltungsbeginn, die durch eine ärztliche Bestätigung belegt werden müssen.
Die Teilnahme an Lehrgängen bzw. Fortbildungen erfolgt auf eigene Gefahr. Sofern sich der/die Teilnehmer*in im Laufe einer Veranstaltung verletzt und den Lehrgang abbrechen muss, erfolgt keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr. Allerdings werden für diesen Fall bei einer neuerlichen Teilnahme an einem Folgetermin nur 75 % des Teilnahmebetrags in Rechnung gestellt.
Rückerstattungen
Rückzahlungen von bereits entrichteten Teilnahmebeträgen aufgrund von Terminverschiebungen und kostenfreien Stornierungen erfolgen nach schriftlicher Aufforderung mit Angabe der Bankverbindung.
Datenschutz
Im Hinblick auf die Bestimmungen der DSGVO weisen wir darauf hin, dass die Speicherung und Nutzung von personenbezogenen Daten ausschließlich zum Zweck der Erfüllung Ihrer Wünsche und Anforderungen, also in der Regel zur Listung als Therapeut*in, Aufnahme als Mitglied oder zur Beantwortung Ihrer Anfrage(n) erfolgt. Sie haben das Recht der Speicherung und Nutzung Ihrer personenbezogenen Daten jederzeit zu widersprechen. Die Daten werden dennoch gespeichert, solange Sie sich in einem rechtlichen Vertragsverhältnis mit uns befinden.
Urheberrechte
Die Unterlagen des OKTR® und die Unterlagen der vom OKTR® beauftragten Personen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der Urheberin/des Urhebers vervielfältigt, weitergegeben oder anderweitig genutzt werden. Fotos und Videos von Klient*innen (i.e. Personen, die im Zuge einer Therapieeinheit abgebildet werden) dürfen während einer Veranstaltung nur für die Verwendung im Unterricht der Weiterbildung und/oder der Fachausbildungen angefertigt werden. Veröffentlichungen sind ausschließlich nach schriftlicher Zustimmung des Klienten/der Klientin bzw. des/der Erziehungsberechtigten bzw. gesetzlichen Vertreters gestattet. Das Aufnehmen der (Online-)Vorträge mit Handys, Diktiergeräten, Kameras und dergleichen ist ausdrücklich verboten.
Verschwiegenheitspflicht
Teilnehmer*innen, die Lehrgangsleitung und die Lehrenden verpflichten sich zum sorgsamen Umgang mit persönlichen Informationen entsprechend der zur Berufspflicht gehörenden Verschwiegenheitspflicht. Die Verschwiegenheitspflicht erstreckt sich auf alle Informationen, die im Rahmen des Lehrganges den Teilnehmer*innen zur Kenntnis gebracht werden und deren Bekanntwerden für andere Teilnehmer*innen, deren Angehörige oder auch Dritte einen Nachteil in gesundheitlicher, wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Sicht bedeuten könnte.
Haftung
Die Teilnahme an OKTR® Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Das OKTR® übernimmt die Haftung im Rahmen der bestehenden allgemeinen Haftpflichtversicherung für Schäden, die durch die Veranstalter oder durch von ihm beauftragte Personen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Schadenersatzansprüche von Teilnehmer*innen bei nur leichter Fahrlässigkeit des OKTR® oder durch von ihm beauftragte Personen gelten, ausgenommen Personenschäden, als ausgeschlossen. Für Schäden entstanden durch das Verhalten bzw. Handlungen der Teilnehmer*innen haften diese persönlich. Den Teilnehmer*innen wird – insbesondere im Hinblick auf die Ausbildung mit Pferden - eine eigene Unfall- und/oder Privathaftpflichtversicherung empfohlen.
Für die persönliche Ausrüstung und/oder (Wert-)Gegenstände des Teilnehmers wird keine Haftung übernommen.
Änderung von persönlichen Daten
Namens- und Adressänderungen der/des Teilnehmer*in sind dem OKTR® schriftlich mitzuteilen.
Schlussbestimmung
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Nebenabreden werden nicht getroffen. Die Wirksamkeit etwaiger Nebenabreden bedarf der Schriftform.
Gerichtstand
Der Gerichtstand ist Wien.
Stand Jänner 2024